Abschluss
Am Ende der Ausbildung zur Betreuungskraft erhalten Sie insgesamt vier Abschlüsse:
- „Zertifizierter Betreuungshelfer“ gemäß den Richtlinien nach §§ 43b und 53c SGB XI (ehemals § 87b) (Basiskurs)
- Gesundheitspass (Rote Karte)
- Erste-Hilfe-Schein
- Rollstuhlschein
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

